Nach dem beschlossenen Gesetz darf die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ein weiterer Punkt ist die die Einführung des Bestellerprinzips, bei dem zukünftig nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Kosten für einen Makler bezahlen muss.
Die Einführung des Gesetzes obliegt den Ländern - Bundesländer mit großen Ballungszentren haben bereits angekündigt die Mietpreisbremse schnell anzuwenden.